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08/Dez./2025

Ja, seit Oktober 2025 dürfen Kinder- und Jugendärzte in Deutschland junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandeln, was den Übergang zur Erwachsenenmedizin erleichtert; davor war die Versorgung oft mit 18 Jahren vorbei, aber neue Regelungen ermöglichen eine lückenlose Betreuung bis 21, insbesondere bei Heranwachsenden, was den Prozess fließender gestalten soll

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Was sich geändert hat:
 
  • Neue Altersgrenze: Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können Leistungen für Personen vom Beginn des 19. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abrechnen.
  • Fließender Übergang: Dies soll den oft schwierigen Wechsel vom Kinder- zum Hausarzt erleichtern und die Versorgung für junge Menschen sichern, die sich noch in der Entwicklung befinden oder besondere Bedürfnisse haben. 
 
Was das für dich bedeutet:
 
  • Bis 21 Jahre: Du kannst weiterhin zu deinem Kinderarzt gehen, auch wenn du bereits 18, 19 oder 20 Jahre alt bist, um spezielle pädiatrische Betreuung zu erhalten.
  • Nach 21 Jahren: Ab dem 21. Geburtstag endet die reguläre Versorgung durch den Kinderarzt, und der Wechsel zu einem Allgemeinmediziner oder Facharzt wird notwendig.
  • Ausnahmen: In besonderen Fällen, z.B. bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, kann eine Weiterbehandlung über 21 hinaus möglich sein, aber hier ist eine individuelle Absprache mit dem Arzt wichtig. 
 
Fazit:
Du kannst bis zu deinem 21. Geburtstag beim Kinderarzt bleiben. Nutze diese Zeit, um dich gut betreut zu fühlen und dann in Ruhe einen passenden Erwachsenenarzt zu finden

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08/Dez./2025

Liebe Patient:Innen, Eltern und Sorgeberechtigte,

Sie werden das neue Gesicht in unserem Team vielleicht schon erblickt haben: Seit 01.12.2025 dürfen wir Herrn Dr. Christian Schropp als neuen Kinderarzt in unserem Team willkommen heissen und sind stolz, mit ihm künftig die fachärztliche Versorgung des südlichen Passauer Landkreises und der Region Rottal-Inn um die Bereiche Neuropädiatrie und Epileptologie auf höchstem wissenschaftlich-fachlichem Niveau erweitern zu dürfen.

Nach Abschluss des Medizinstudiums an der Universität Regensburg und TU München 1994 absolvierte Dr. Schropp die Facharztausbildung zum Kinder- und Jugendarzt an der Kinderklinik Passau, ehe er ab 2000 zunächst als Facharzt und dann Oberarzt an der Universitätskinderklinik Würzburg tätig war. Bereits während der Facharztausbildung beschäftigte er sich neben der allgemeinen Kinderheilkunde speziell mit der Kinderneurologie (Neuropädiatrie) und der EEG-Diagnostik. In Würzburg erwarb er den zusätzlichen Schwerpunkt „Neuropädiatrie“. Ende 2007 wechselte er zunächst als leitender Oberarzt zurück an die Kinderklinik Passau und übernahm dort ab 2011 als leitender Arzt die Verantwortung für das Sozialpädiatrische Zentrum und die Neuropädiatrie. Nach einer Praxistätigkeit in der Kinderheilkunde des MVZ Radiolog Passau von 2021-2025 verstärkt er nun unser Team in Pocking sowohl in der allgemeinpädiatrischen Versorgung wie auch mit dem zusätzlichen Schwerpunkt der Kinderneurologie und Epileptologie.
Dr. Schropp ist Inhaber des Zertifikates „Epilepsie Plus“ der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurophysiologie („EEG-Schein“) und Mitglied der Gesellschaft für Neuropädiatrie.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und die Tatsache, die Versorgung unserer kleinen und kleinsten Patient:Innen künftig zusätzlich professionalisieren und betroffene Eltern besonders kompetent unterstützen zu können.


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08/Dez./2025

Aktuell wird eine Karies- und Rachitisprophylaxe mit Einnahme von Vitamin D und Fluorid für Säuglinge bis 6 Monate bzw. bis zum Durchbruch der Zähne empfohlen. Danach sollte die Rachitis-Prophylaxe mit Vitamin D (ohne Fluorid) fortgesetzt werden und spielerisch mit dem Zähneputzen 2xtgl. begonnen werden. Dazu soll 1-2x tgl. eine für das Alter geeignete Kinderzahnpaste mit einem reduzierten Fluoridgehalt benutzt werden. Bei Verwendung einer kleinen (Reiskorn-großen) Menge erhält das Kind damit keine größere Menge an Fluorid, das Auftragen des Fluors direkt auf den Zahn erhöht jedoch den Schutz.


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08/Dez./2025

Meningokokken sind Bakterien, die lebensbedrohliche Erkrankungen wie eitrige Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung hervorrufen können. Es gibt 12 verschiedene Untergruppen, die mit Buchstaben benannt werden (z.B. A, B, C, W135, Y). Ca 10% der gesunden Bevölkerung tragen diese Keime in der Mundflora. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen. Eine schwere Erkrankung tritt dann auf, wenn die Keime nicht mehr auf der Oberfläche bleiben, sondern in den Körper eindringen (sog. „invasive Meningokokken-Erkrankung“). Die Erkrankung ist relativ selten, aber sehr schwerwiegend. In Deutschland treten pro Jahr ca. 350 Fälle auf. Trotz Intensivtherapie versterben ca. 10% der Erkrankten, weitere ca. 20% behalten eine lebenslange Einschränkung bzw. Behinderung.

Bereits 2006 wurde in Deutschland die Imfpung gegen Meningokokken C im Alter von 1 Jahr eingeführt, die früher für die meisten Infektionen verantwortlich waren.
Dieses Verhältnis hat sich deutlich geändert. Bei Säuglingen werden über 80% der Infektionen von Meningokokken der Gruppe B ausgelöst, der Rest verteilt sich auf die Gruppen C,W, Y. Bei Jugendlichen verschiebt sich das Verhältnis. Hier sind Gruppe B noch für ca. 55% der Infektionen verantwortlich, dafür 28% Gruppe Y, 11% noch Gruppe C und 6 % der Gruppe W.
Aus diesem Grund wurde 2024 die Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge ab 2 Monate eingeführt (in anderen europäischen Ländern bereits früher!). Die Impfung kann gleichzeitig oder zeitversetzt zur 6fach-Impfung durchgeführt werden. Derzeit kann die Impfung bei Kindern bis zum 5. Geburtstag auf Kosten der gesetzl. Krankenkassen nachgeholt werden.

Seit Oktober 2025 wird nun anstelle der Meningo C-Impfung mit 1 Jahr eine Impfung gegen Meningokokken ACWY (Kombinationsimpfstoff) im Alter von 12-14Jahren empfohlen, da diese Meningokokken-Stämme die größte Bedrohung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter darstellen.
Es bleibt damit allerdings ein (wenn auch sehr geringes) Risiko für Kinder von 1-12 Jahren, an Meningokokken aus den den Gruppen ACWY zu erkranken. Auf Wunsch der Eltern kann daher auch eine erste ACWY-Imfpung mit ca. 1 Jahr angeboten werden. Diese wird aber zum Teil nur auf Antrag von den Krankenkassen übernommen. Sollten Sie diese Impfung zusätzlich wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Ein Kostenübernahme-Ersuchen können wir Ihnen vorbereiten und zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse aushändigen.

Gleiches gilt für das Nachholen einer Meningokokken B-Impfung für Kinder und Jugendliche jenseits des 5. Geburtstags, die ja immer noch einen relevanten Anteil an den Erkrankungen auch in diesem Alter haben.

Oft werden diese Impfungen auch zumindest teilweise als Reiseimpfungen übernommen, da sie in vielen Ländern schon längere Zeit Pflicht sind.


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01/Okt./2025

Liebe Interessenten/Interessentinnen,

unsere Praxis stellt ab sofort eine Lehrpraxis der Technischen Hochschule in Deggendorf dar.

Sie können bei uns als StudentInnen des Studiengangs Physician assistant/ medical care b.sc. praktische Erfahrungen sammeln und verfestigen.

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Nähere Information zum Studiengang finden Sie unter:

https://www.th-deg.de/pamv-b 

https://www.th-deg.de/de

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team Dr. Kaussen

 
 

 


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01/Okt./2025

Liebe Patient:Innen, Eltern und Sorgeberechtigte,

der aktuell empfohlene Influenza-Impfstoff ist eingetroffen, so dass ab sofort mit der Immuniserung begonnen werden kann und sollte.

Sollte Ihr Kinde unter einer chronischen Krankheit wie z.B. einem hämodynamisch relevanten Herzfehler oder einer Lungenerkrankung leiden, denken Sie bitte auch an die – neben Influenza – zusätzlich seitens des RKI und der STIKO empfohlenen SchutzImpfungen gegen
1) RSV (in Abhängigkeit vom Alter max. bis zum 2ten Lebensjahr)
2) Pneumokokken (erweiterter Impfstoff gegen 23 Pneumokokken-Stämme, ab dem 2ten Lebensjahr impfbar)
3) Covid19 (insbesondere auch für Kinder und Jugendliche in Pflegeeinrichtungen empfohlen)

Das RKI bietet auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationsmaterialien an. Wenn darüber hinaus Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns gerne zu einer Impfberatung, vorzugsweise im Rahmen unserer Videosprechstunden.

Herzliche Grüße
Euer/ Ihr Praxisteam


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03/Jan./2025

Liebe Patient:Innen, Eltern und Sorgeberechtigte,

wir haben bei den ersten Kindern RSV nachweisen können.
Sollte Ihr Neugeborenes oder seit dem 01.04.2024 geborener Säugling noch nicht gegen RSV geimpft worden sein, empfehlen wir dringend die Impfung schnellstmöglich nachzuholen. Wir können kurzfristig Termine anbieten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte umgehend bei uns per Telefon, Aaron (Anrufbeantworter) oder Mail.

Herzliche Grüße
Ihr/Euer Praxisteam


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18/Nov./2024

Liebe Eltern.
Die Winterzeit steht vor der Tür und die Infektzeit beginnt.

Die Terminvergabe für akut erkrankte Kinder wird in unserer Praxis ausschließlich telefonisch terminiert. Innerhalb der terminierten Akuttermine kommt es regelmäßig zu längeren Wartezeiten (auch außerhalb der Praxis), da bei uns jedes Kind so viel Zeit und Aufmerksamkeit bekommt, wie es der aktuelle Zustand erfordert. Dies bedeutet, dass es oftmals zu längeren Wartezeiten kommen kann, seine Sie aber versichert, dass dann auch Ihrem Kind soviel Zeit und Aufmerksamkeit während der Behandlung zur Verfüg steht, wie es braucht.
Eine zuverlässige und genaue Terminierung ist daher unmöglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen vom Praxisteam.


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30/Sep./2024

Liebe Patient:Innen, Eltern und Sorgeberechtigte,

wie Sie sicherlich den Presseverlautbarungen der letzten Wochen entnommen haben, sind die gesetzgeberischen Weichen gestellt, dass ab sofort nicht nur Frühgeborene, Herz-, Lungen- und anderweitig chronisch-kranke Säuglinge und Kleinkinder in den Genuss der vor RSV-Impfung schützenden Synagis- oder Beyfortus-Impfung kommen.
Stattdessen dürfen nun ALLE ab dem 01.04.2024 geborenen Säuglinge geimpft werden, ohne dass es einer separaten Genehmigung durch die Krankenkasse bedarf. Im Gegensatz zur Meningokokken-Impfung muss KEINERLEI Leistung im Zusammenhang mit RSV von den Eltern primär selbst bezahlt und dann von den jweiligen Kassen rückerstattet werden.

Nun ein paar organisatorische Informationen zum Ablauf:
1) Impfstofflieferungen erwarten wir ab dem 20.10.2024.
2) Um den Umfang der erforderlichen Impfstoff-Bestellung besser abschätzen zu können, bitten wir Sie um unverbindliche Interessensbekundung z.B. per Mail.
3) Von konkreten Terminanfragen bitten wir derzeit noch abzusehen, weil uns jetzt noch kein Impfstoff vorliegt und/oder geliefert werden kann.
4) Sobald der Impfstoff sicher verfügbar ist, melden wir uns per separater Message und ermöglichen dann auch eine Terminierung.
5) Neugeborene können aus organisatorischen Verwaltungsgründen erst dann geimpft werden, wenn eine Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse vorliegt. Es reicht NICHT, wenn Sie uns eine vorläufige Versicherungsbestätigung vorlegen.
Daher die große Bitte: Setzen Sie sich nach der Geburt SCHNELLSTMÖGLICH mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und beantragen SCHNELLSTMÖGLICH die Ausstellung einer eigenen Versichertenkarte für Ihr Kind. Bitte vereinbaren Sie erst dann einen Impftermin, wenn Sie eine Versichertenkarte vorliegend haben; anderenfalls können wir die Impfung leider KEINESFALLS durchführen.
6) Sobald ein Impftermin vereinbart wurde, müssen Sie den Impfstoff bitte selber in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen. Hierzu stellen wir Ihnen selbstverständlich ein Rezept aus. Zwischen Abholung und Impfung sollte der Impfstoff möglich durchgehend im hauseigenen/ handelsüblichen Kühlschrank gekühlt werden. Im Gegensatz zu anderen Impfstoffen werden wir kein Synagis oder Beyfortus vorrätig lagernd anbieten können.
7) Kinder mit relevanten Herzfehlern oder Lungenerkrankungen dürfen auch im zweiten Winter mit Beyfortus geimpft werden und benötigen hierzu keine separate Genehmigung der Krankenkasse mehr.
8) Solten unsere regulären Impfsprechstunden nicht ausreichen, werden wir gesonderte Impfsprechstunden anbieten und Ihnen auf diesem Wege ankündigen.
9) Sollten Sie weitere Informationen zu RSV und der RSV-Immunisierung suchen, finden Sie umfangreiches Material auf den Seiten des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/RSV/RSV.html
10) Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung, vorzugsweise im Rahmen unserer fast arbeitstäglich angebotenen, offenen Videosprechstunden in den Mittagsstunden.

Herzliche Grüße
Torsten Kaussen


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