Das Tragen einer FFP2-Maske ist ab dem 18.01.2021 für Patienten in einer Arztpraxis verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder bis zum 15. Lebensjahr. Hier gilt die ursprüngliche Regelung.
Informieren Sie uns am Telefon schon über den aktuellen Krankheitszustandes Ihres Kindes und ob ggf. ein Kontakt zu positiv auf Covid-19 getesteten Personen stattgefunden hat.
Der Besuch in der Praxis soll mit so wenig Personen wie möglich erfolgen, d. h. ggf. für ein Elternteil (oder Betreuungsperson), Geschwisterkinder sind ausgenommen.
Bitte halten Sie Ihre Termine genau ein. Wir behalten uns vor, bei nicht zeitgerechten einhalten des Termins, Ihnen einen neuen zu geben.