Informationen zur RSV-Immunisierung und deren Umsetzung in unserer Praxis
Liebe Patient:Innen, Eltern und Sorgeberechtigte,
wie Sie sicherlich den Presseverlautbarungen der letzten Wochen entnommen haben, sind die gesetzgeberischen Weichen gestellt, dass ab sofort nicht nur Frühgeborene, Herz-, Lungen- und anderweitig chronisch-kranke Säuglinge und Kleinkinder in den Genuss der vor RSV-Impfung schützenden Synagis- oder Beyfortus-Impfung kommen.
Stattdessen dürfen nun ALLE ab dem 01.04.2024 geborenen Säuglinge geimpft werden, ohne dass es einer separaten Genehmigung durch die Krankenkasse bedarf. Im Gegensatz zur Meningokokken-Impfung muss KEINERLEI Leistung im Zusammenhang mit RSV von den Eltern primär selbst bezahlt und dann von den jweiligen Kassen rückerstattet werden.
Nun ein paar organisatorische Informationen zum Ablauf:
1) Impfstofflieferungen erwarten wir ab dem 20.10.2024.
2) Um den Umfang der erforderlichen Impfstoff-Bestellung besser abschätzen zu können, bitten wir Sie um unverbindliche Interessensbekundung z.B. per Mail.
3) Von konkreten Terminanfragen bitten wir derzeit noch abzusehen, weil uns jetzt noch kein Impfstoff vorliegt und/oder geliefert werden kann.
4) Sobald der Impfstoff sicher verfügbar ist, melden wir uns per separater Message und ermöglichen dann auch eine Terminierung.
5) Neugeborene können aus organisatorischen Verwaltungsgründen erst dann geimpft werden, wenn eine Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse vorliegt. Es reicht NICHT, wenn Sie uns eine vorläufige Versicherungsbestätigung vorlegen.
Daher die große Bitte: Setzen Sie sich nach der Geburt SCHNELLSTMÖGLICH mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und beantragen SCHNELLSTMÖGLICH die Ausstellung einer eigenen Versichertenkarte für Ihr Kind. Bitte vereinbaren Sie erst dann einen Impftermin, wenn Sie eine Versichertenkarte vorliegend haben; anderenfalls können wir die Impfung leider KEINESFALLS durchführen.
6) Sobald ein Impftermin vereinbart wurde, müssen Sie den Impfstoff bitte selber in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen. Hierzu stellen wir Ihnen selbstverständlich ein Rezept aus. Zwischen Abholung und Impfung sollte der Impfstoff möglich durchgehend im hauseigenen/ handelsüblichen Kühlschrank gekühlt werden. Im Gegensatz zu anderen Impfstoffen werden wir kein Synagis oder Beyfortus vorrätig lagernd anbieten können.
7) Kinder mit relevanten Herzfehlern oder Lungenerkrankungen dürfen auch im zweiten Winter mit Beyfortus geimpft werden und benötigen hierzu keine separate Genehmigung der Krankenkasse mehr.
8) Solten unsere regulären Impfsprechstunden nicht ausreichen, werden wir gesonderte Impfsprechstunden anbieten und Ihnen auf diesem Wege ankündigen.
9) Sollten Sie weitere Informationen zu RSV und der RSV-Immunisierung suchen, finden Sie umfangreiches Material auf den Seiten des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/RSV/RSV.html
10) Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung, vorzugsweise im Rahmen unserer fast arbeitstäglich angebotenen, offenen Videosprechstunden in den Mittagsstunden.
Herzliche Grüße
Torsten Kaussen