Beyfortus-Rezepte bitte jetzt bei uns anfordern (RSV-Impfstoff)
LIebe Eltern und Sorgeberechtigte
auch wenn aktuell noch kein RSV-Impfstoff lieferbar ist, haben wir mit den umliegenden Apotheken vereinbart, dass es am sinnvollsten ist, wenn Sie schon jetzt – bei entsprechender Indikation Ihres Kindes – die Beyfortus-Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einreichen (Beyfortus = RSV-Impfstoff).
Sobald Impfstoff in die Apotheke geliefert wird, werden Sie dann von den Apotheken infomiert und können
(1) einen Impftermin bei uns vereinbaren
(2) den gekühlten Impfstoff abholen und zum Termin mitbringen.
Welche Kinder haben eine Indikation?
a) ALLE Säuglinge, die seit dem 01.04.2024 geboren sind
b) Säuglinge und Kleinkinder mit Geburtstag VOR dem 01.04.2024 nur dann, WENN die Kinder
— frühgeboren sind
— Herzfehler, Lungenerkrankungen und sonstige chronische Beeinträchtigung aufweisen
— in einer Gemeinschaftseinrichtung medizinisch versorgt werden (Pflegeheim usw)
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Herzliche Grüße
Euer/Ihr Praxisteam
P.s. BITTE BEACHTEN
Rezepte können nur dann ausgestellt werden, wenn
– eine Versichertenkarte existiert (vorläufige Bescheinigung der Krankenkasse reicht NICHT)
– die Karte für das laufende Quartal in unserer Praxis eingelesen wurde